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Einrichtungsbezogene ImpfpflichtFristlose Kündigung wegen Vorlage eines gefälschten Impfausweises

20.07.20224 Min. Lesedauervon RA, FA MedR und ArbR Benedikt Büchling, Kanzlei am Ärztehaus, Dortmund

Die Vorlage eines gefälschten Impfausweises kann die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Zur Kontrolle der Einhaltung von gesetzlichen Infektionsschutzregeln kann der Arbeitgeber berechtigt sein, die durch den Arbeitnehmer übermittelten Impfdaten mit öffentlich zugänglichen Informationen über Verfügbarkeiten von Impfchargen abzugleichen, um einen etwaigen Verstoß gegen die gesetzlichen Regeln über den Zutritt zum Betrieb aufzudecken. Dies entschied das Arbeitsgericht (ArbG) Köln mit Urteil vom 23.03.2022 (Az. 18 Ca 6830/21).

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AUSGABE: PP 08/2022, S. 6 · ID: 48415987

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