ArbeitszeitZeiterfassung per Fingerabdruck – darf der Arbeitgeber das überhaupt?
20.08.20242 Min. LesedauerIWW
Nachdem das Bundesarbeitsgericht eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung postuliert hat (PP 12/2022, Seite 4 ff.), wird eine Vielzahl von Zeiterfassungssystemen am Markt angeboten. Darunter befinden sich auch viele Systeme, die mit dem Fingerabdruck des Arbeitnehmers arbeiten. Aber ist das überhaupt datenschutztechnisch zulässig? PP fasst den Status quo zusammen.
LAG Berlin-Brandenburg verneint Pflicht zum Finger-Scan
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EinloggenAUSGABE: PP 11/2024, S. 18 · ID: 50133909