Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. PP Praxisführung professionell
  3. Blick in eine fremde Personalakte rechtfertigt Kündigung auch ohne Abmahnung!

Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht – vor allem dann nicht, wenn ein Mitarbeiter in fremde Personalakten schaut, Fotos macht und an Kollegen weiterleitet, um diese bei Gehaltsverhandlungen zu unterstützen. Dass dies zu einer Kündigung führen kann, ergibt sich aus einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Arbeitsgerichts (ArbG) Mainz (Urteil vom 13.12.2023, Az. 10 CA 581/23). Zwar betrifft der vorliegende Fall eine Angestellte in einer Apotheke, er ist aber für Angestellte in Physiotherapiepraxen gleichermaßen relevant.

Angestellte fotografiert Gehaltsabrechnungen, Kündigung rechtens

Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?

0,00 €im 1. Monat
Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
Jetzt kostenlos testen
Danach 15,70 € / Monat
Einloggen

AUSGABE: PP 09/2024, S. 11 · ID: 50091152

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte