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AkteneinsichtNeuer § 630g BGB definiert Recht auf kostenlose Erstkopie der Patientenakte

04.03.20262 Min. Lesedauervon RA, FA MedR und Zahnarzt Dr. Stefan Droste, LL.M. Kanzlei am Ärztehaus; kanzlei-am-aerztehaus.de

Patienten, die Einsicht in ihre Patientenakte verlangen, haben seit der jüngsten Änderung des § 630g Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Anspruch darauf, dass die erste Abschrift nun kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Diese neue Regelung stärkt zwar den Patientenschutz, wirft aber sowohl für Physiotherapeuten als auch für die Praxisorganisation viele Fragen auf.

Bisher war die Auskunft nach § 630 BGB meist kostenpflichtig

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AUSGABE: PP 04/2026, S. 9 · ID: 50771547

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