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  3. LSG Baden-Württemberg: Die Fahrt zur Tankstelle auf dem Weg zur Arbeit ist kein Arbeitsunfall

Ein Unfall auf dem Weg zu einer Tankstelle ist kein Arbeitsunfall. Dies gilt auch dann, wenn dort Treibstoff für den sich unmittelbar anschließenden Weg zur Arbeit getankt werden soll. An dem Ergebnis ändert sich auch nichts, wenn erst bei Fahrtantritt festgestellt wurde, dass ein Familienangehöriger den Tank leer gefahren hat (Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg (Urteil vom 26.09.2024, Az. L 10 U 3706/21, Abruf-Nr. 245710).

AUSGABE: PP 05/2025, S. 1 · ID: 50318808

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