MutterschutzKünftig besteht Anspruch auf Mutterschutz bereits bei Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche
27.02.20251 Min. LesedauerIWW
Schutzfristen bei Fehlgeburten ab dem 01.06.2025
Nach der Entbindung gilt für Mütter eine achtwöchige Schutzfrist, in der sie nicht arbeiten dürfen. Frauen, die ihr Kind vor der 24. Schwangerschaftswoche durch eine Fehlgeburt verloren haben, stand dieser Mutterschutz nach bisheriger Rechtslage nicht zu (zur erfolglosen Verfassungsbeschwerde mehrerer Frauen vgl. Beitrag online vom 14.10.2024, Abruf-Nr. 50192090). Das ändert sich ab dem 01.06.2025: Künftig haben auch Frauen Anspruch auf Mutterschutz, die ab der 13. Woche eine Fehlgeburt erleiden.
Die Schutzfristen bei Fehlgeburten sind ab der 13. Schwangerschaftswoche wie folgt gestaffelt:
- Fehlgeburt ab der 13. Woche: bis zu zwei Wochen Mutterschutz
- Fehlgeburt ab der 17. Woche: bis zu sechs Wochen Mutterschutz
- Fehlgeburt ab der 20. Woche: bis zu acht Wochen Mutterschutz
AUSGABE: PP 04/2025, S. 1 · ID: 50330148