HilfsmittelGKV-Spitzenverband veröffentlicht neues Hilfsmittelportal
17.07.20211 Min. LesedauerIWW
Der GKV-Spitzenverband hat ein neues Webportal des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 Sozialgesetzbuch (SGB) V entwickelt (online unter iww.de/s5183). Dort können Hersteller und Leistungserbringer (z. B. Orthopädieschuhmacher, Sanitätshäuser) Informationen zu einzelnen Hilfsmitteln hinterlegen bzw. abrufen. Patienten können über das Portal Hilfsmittel online beantragen und den Bearbeitungsstand ihres Antrags einsehen.
AUSGABE: PP 09/2021, S. 2 · ID: 47525427