HeilmittelverordnungNeuer Rahmenvertrag: So prüfen und korrigieren Sie Heilmittelverordnungen richtig
30.08.20216 Min. LesedauerIWW
Der neue Rahmenvertrag, der zum 01.08.2021 in Kraft getreten ist, hat Ihnen als Leistungserbringerinnen und -erbringern neben einer Erhöhung der Heilmittelpreise eine Reihe bürokratischer Erleichterungen gebracht (PP 08/2021, Seite 3). Geblieben ist dennoch Ihre therapeutische Pflicht zur Verordnungsprüfung. Worauf es hierbei unter den Bedingungen des neuen Rahmenvertrags ankommt, fasst PP für Sie zusammen.
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EinloggenAUSGABE: PP 09/2021, S. 3 · ID: 47607552