StrafrechtBGH senkt Strafmaß für Ergotherapeutin: Strafen für Betrug in mehreren Fällen addieren sich nicht
02.10.20254 Min. Lesedauervon RAin Christiane Dieckmann, Kanzlei Voß.Partner, Münster, voss-medizinrecht.de
Ist eine Serie gleichartiger betrügerischer Abrechnungen eine Einzeltat? Oder erfüllt jede einzelne betrügerische Handlung einen eigenen Tatbestand, der jeweils gesondert zu ahnden ist, sodass sich das Strafmaß addiert? Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte über ein Ehepaar zu urteilen – einen Arzt und eine Ergotherapeutin, die jeweils wegen Betrug in mehr als 400 Fällen angeklagt waren. Anders als die Vorinstanz ging der BGH jeweils von einer Einzeltat aus (Urteil vom 23.10.2024, Az. 5 StR 382/23).
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EinloggenAUSGABE: PP 10/2025, S. 4 · ID: 50533692