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HeilmittelverordnungVertretungsarzt hat Verordnung mit „i. V.“ unterschrieben: Darf ich die Verordnung annehmen?

17.09.20252 Min. Lesedauerbeantwortet von RA Ralph Jürgen Bährle, Nothweiler, baehrle-partner.de

Frage: „Ich habe eine ärztliche Verordnung erhalten, die mit dem Vermerk „i. V.“ von einem Vertretungsarzt unterschrieben ist. Darf ich die Verordnung annehmen oder drohen dann Schwierigkeiten?“

Antwort: Unter den folgenden Voraussetzungen können Sie eine Verordnung, die ein Vertretungsarzt mit „i .V.“ unterschrieben hat, annehmen.

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AUSGABE: PP 10/2025, S. 3 · ID: 50537841

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