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HeilmittelverordnungenVerordnungen rechtskonform korrigieren – was ist Physiotherapeuten erlaubt und was nicht?

24.05.20235 Min. Lesedauervon RA Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler, baehrle-partner.de

Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten müssen jedes Rezept, das neu in die Praxis kommt, auf Vollständigkeit und Fehlerfreiheit überprüfen – vor Behandlungsbeginn (vgl. PP 11/2018, Seite 11 ff.). Diese Prüfpflicht sollten Sie sehr genau erfüllen, um Absetzungen bei der Abrechnung zu vermeiden.

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AUSGABE: PP 06/2023, S. 3 · ID: 49486365

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