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DigitalisierungTI: Erstattungspauschale für teilnehmende Physiopraxen steht fest

19.04.20241 Min. LesedauerIWW

Während Ärzte und Zahnärzte schon seit längerer Zeit verpflichtet sind, an der Telematikinfrastruktur (TI) teilzunehmen, bleibt dies für Physiopraxen weiter freiwillig (PP 06/2023, Seite 6 ff.). Die Erstattung, die Physiotherapeuten für die Teilnahme an der TI erhalten, ist nun neu geregelt worden: Auch für sie gibt es nun eine monatliche Pauschale. Das haben der GKV-Spitzenverband und die Physiotherapieverbände rückwirkend zum 01.01.2023 beschlossen (online unter iww.de/s10743).

Ab dem 01.01.2024 erhält jede teilnehmende Physiopraxis eine monatliche Pauschale von 200,22 Euro und für das Jahr 2023 rückwirkend 192,80 Euro. Die Pauschale wird über fünf Jahre quartalsweise ausgezahlt. Die Pauschale ist über das GKV-Antragsportal zu beantragen (online unter iww.de/s10739). Dabei muss die Praxis mithilfe einer Eigenerklärung (Muster online unter iww.de/s10741) nachweisen, dass sie über die notwendige Ausstattung verfügt. Andernfalls wird die Pauschale gekürzt bzw. entfällt ganz.

Das benötigen Sie, damit Ihre Praxis die TI-Pauschale bekommt

  • GKV-Zulassung
  • Anschluss an die TI
  • Funktionsfähige Ausstattung (Anwendung Kommunikation im Medizinwesen [KIM], Konnektor, elektronischer Heilberufeausweis (eHBA) und SMC-B-Karte)

AUSGABE: PP 05/2024, S. 2 · ID: 50005277

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