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  • · Fachbeitrag · Impfen

    Neue Impf-Empfehlungen der STIKO

    Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Impfempfehlungen neu abgefasst und im Epidemiologischen Bulletin 30/2012 veröffentlicht.

     

    Neben Änderungen bei der Meningokokken-Impfung und der Ausweitung der beruflichen Indikation der Mumps-Impfung (u.a. alle Gesundheitsdienstberufe in der unmittelbaren Patientenversorgung!) werden erstmals Empfehlungen zu Nachholimpfungen bei unvollständigem oder unbekanntem Impfstatus umfassend dargestellt. Erwachsene zum Beispiel sollten bei unzureichendem Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten oder Polio entsprechende Nachholimpfungen erhalten. Bei einer anstehenden Tetanus-Auffrischimpfung sollte der Kombinationsimpfstoff gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis verwendet werden. Dies werde bei unfall- oder verletzungsbedingten Tetanus-Impfungen noch nicht ausreichend berücksichtigt.

     

    Nach 1970 geborene Erwachsene, die in der Kindheit nicht oder nur einmal gegen Masern geimpft worden sind oder deren Impf+status unbekannt ist, sollten eine einmalige Masern-Impfung vorzugsweise mit einem Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff erhalten. Die 4-valenten Konjugat-Impfstoffe gegen Meningokokken (Typen A, C, W-135,Y) werden für Personen mit erhöhtem Risiko für schwere Meningokokken-Infektionen und für Reisende in Länder mit hohem Infektionsrisiko empfohlen. Zugelassen sind diese Impfstoffe jetzt bereits bei Kindern ab einem Jahr. Die Empfehlung einer routinemäßigen Impfung aller Kinder im zweiten Lebensjahr mit einem Konjugatimpfstoff gegen Meningokokken C bleibt unverändert.