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28.08.2008 | Software, Fortbildungskosten und vieles mehr

Die Kostentragungspflicht des Versicherers in der Praxis – ein Überblick

von Rechtsanwältin Michaela Ferling, München

Monatliche Gebühren für die Nutzung der versicherereigenen Software, Fortbildungskosten und vieles mehr. Das alles sind Kosten, die Ihr Budget zunehmend belasten. Zu Recht stellen Sie sich die Frage, ob Sie diese Kosten tragen müssen oder ob Ihre Gesellschaft diese übernehmen muss. Wir liefern die Antwort.  

Unentgeltliche Überlassung von Unterlagen

Eine Regelung steht in § 86a Absatz 1 Handelsgesetzbuch (HGB):  

 

§ 86a Absatz 1 HGB

Der Unternehmer hat dem Handelsvertreter die zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Unterlagen, wie Muster, Zeichnungen, Preislisten, Werbedrucksachen, Geschäftsbedingungen, zur Verfügung zu stellen.  

Diese Regelung beantwortet die Kostenfrage nur unzureichend. Das Gesetz enthält keine Aussage zu den Kosten. „Zur Verfügung zu stellen“ impliziert aber, dass die Unterlagen unentgeltlich zu überlassen sind. So sieht es die Literatur und die Rechtsprechung.  

 

Die Aufzählung der Unterlagen ist nur beispielhaft und nicht abschließend. Deshalb ist durch Auslegung zu ermitteln, welche Unterlagen der Versicherer zur Verfügung stellen muss. Maßstab ist dabei der Zweck der Vorschrift unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts und der heutigen geschäftlichen Gepflogenheiten im Versicherungsbereich.