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27.11.2008 | Rechtsprechungsreport – Teil II

Wichtige aktuelle Entscheidungen
für Versicherungsvertreter im Überblick

von Rechtsanwalt Bernhard Schleicher, Kanzlei Dr. Heinicke,
Eggebrecht, Ossenforth & Kollegen, München

In der letzten Ausgabe haben wir damit begonnen, Ihnen die für Versicherungsvertreter wichtigen Entscheidungen der letzten vier Jahre vorzustellen. In dieser Ausgabe informieren wir Sie über fünf weitere wichtige Urteile.  

Provisionsabrechnungen – Widerspruchslose Hinnahme

Eine Vereinbarung zwischen Vertreter und Versicherer, nach der die Provisionsabrechnungen als anerkannt gelten, wenn der Vertreter nicht innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch erhebt, ist wegen Verstoßes gegen § 87c Handelsgesetzbuch (HGB) unwirksam (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 20.9.2006, Az: VIII ZR 100/05; Abruf-Nr. 063264).  

 

Der Fall

Auf den Provisionsabrechnungen war vermerkt, dass diese als anerkannt gelten, wenn der Vertreter nicht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Auszugs Widerspruch erhebt. Eine entsprechende Regelung fand sich auch in dem zugrunde liegenden Vertretungsvertrag. Der Versicherer hatte diese Klausel gegen das Buchauszugsverlangen des Vertreters vorgebracht und geäußert, der Vertreter habe keinen Anspruch auf Erteilung eines Buchauszugs.  

Das sah der BGH anders: Weder die widerspruchslose Hinnahme von Provisionsabrechnungen noch die Tatsache, dass über Jahre hinweg keine Einwendungen gegen diese vorgebracht wurden, beschneiden den Buchauszugsanspruch des Vertreters. Dem Verlangen des Buchauszugs stehe auch nicht der Einwand der missbräuchlichen Rechtsausübung entgegen.  

 

Bedeutung für die Praxis

Trotz des Urteils werden die Versicherer nicht müde, sich auf die Ausschlussklauseln und auf Rechtsmissbrauch zu berufen.  

Provisionsrückforderungsansprüche bei Vertragsstorno