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FAO-Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle

Die Gesamtdauer der von Fachanwälten zu erbringenden jährlichen Fortbildungsleistungen beträgt seit dem 01.01.2015 15 Stunden. Hiervon dürfen 5 Stunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt.

Das IWW Institut bietet Ihnen als Abonnenten dieses Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle zweimal jährlich kostenlos an, und zwar jeweils vom 01.06. bis 30.06. sowie vom 01.12. bis 28. bzw. 29.02.

Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte unserer Anleitung.

Bitte beachten Sie auch unsere AGB.

Die Lernerfolgskontrollen stehen Ihnen in folgendem Zeitraum zur Verfügung:

01/2024: 1. bis 30. Juni 2024
02/2024: 1. Dezember 2024 bis 28. Februar 2025