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AGB für das FAO-Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle

Präambel

Das IWW Institut bietet den Abonnenten der u.g. Informationsdienste zweimal kalenderjährlich kostenlos ein FAO-Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle im Internet an. Die Lernerfolgskontrolle beruht auf dem Selbststudium von mindestens 55 Seiten der jeweils fünf zurückliegenden Ausgaben der Informationsdienste Arbeitsrecht aktiv, Erbrecht effektiv, Familienrecht kompakt, Mietrecht kompakt, Praxis Steuerstrafrecht, Verkehrsrecht aktuell und Versicherung und Recht kompakt für den jeweiligen Fachanwalt. Dies entspricht einem zeitlichen Umfang von 5 Zeitstunden netto für das Selbststudium. Zu diesen Texten müssen die Rechtsanwälte online 25 Fragen mit jeweils 4 Antwortmöglichkeiten beantworten, wobei eine oder mehrere Antworten richtig sein können. Die Fragen können ausschließlich im Internet beantwortet werden. Hat der Rechtsanwalt 75 % der Fragen richtig beantwortet, erhält er eine Teilnahmebestätigung. Im Fall des Nichtbestehens kann der Rechtsanwalt den Test maximal zweimal wiederholen.

Teilnahmebedingungen und Teilnahmebestätigung

Die FAO-Fortbildung obliegt dem Rechtsanwalt in eigener Verantwortung. Für die Teilnahme an der Online-Lernerfolgskontrolle registriert sich der Rechtsanwalt – soweit noch nicht geschehen – in dem dafür vorgesehenen Anmeldefeld auf der jeweiligen Website des jeweiligen IWW-Informationsdienstes. Über die erfolgreiche Teilnahme an dem FAO-Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle des IWW Instituts erhält der Rechtsanwalt eine Teilnahmebestätigung. Der Rechtsanwalt versichert anwaltlich, das Selbststudium und die Online-Lernerfolgskontrolle selbst durchgeführt zu haben. Der Rechtsanwalt übersendet den Fragebogen, die Teilnahmebestätigung, das Formular über die anwaltliche Versicherung sowie die Musterlösung und seine eigene Lösung eigenverantwortlich an die jeweilige Rechtsanwaltskammer. Für die fristwahrende Übersendung der Nachweise innerhalb eines Kalenderjahres übernimmt das IWW Institut keine Haftung. Die Musterlösung der Lernerfolgskontrolle ist nur zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig.

Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung des vom IWW Instituts angebotenen FAO-Selbststudiums mit Lernerfolgskontrolle bleibt den jeweiligen Kammern im Einzelfall vorbehalten.

Urheberrecht

Die im Internet zur Verfügung gestellten Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung des IWW Instituts vervielfältigt werden. Die Materialien stellen wir exklusiv unseren Abonnenten zur Verfügung.

Datenschutz

Beachten Sie bitte unsere Hinweise zum Datenschutz. Im Übrigen wird auf die IWW-AGB Bezug genommen.

Mängelhaftung/Haftungsbeschränkung

Es wird auf den Punkt II. der IWW-AGB Bezug genommen.