30.05.2018 · Fachbeitrag aus CE · Geringfügige Beschäftigung
Das BSG hat die anteilige Verdienstgrenze bei einer kurzfristigen Beschäftigung von weniger als einem Monat gekippt. Das Urteil ist wichtig für Aushilfsbeschäftigungen, gerade in der Urlaubs- und Ferienzeit.
> lesen