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Elektronisches Fahrtenbuch: Anlass der Fahrt sofort erfassen

Bild: ©jayzynism - stock.adobe.com

| Ein elektronisches Fahrtenbuch lässt sich bequem online führen. GPS-Fahrtenbuch-Lösungen versprechen die lückenlose Aufzeichnung aller relevanten Daten. Das alles reicht aber nicht, dass die Finanzverwaltung ein digital geführtes Fahrtenbuch anerkennt. Neben dem Bewegungsprofil müssen darin auch die Fahrtanlässe zeitnah erfasst werden. Diese Auffassung vertritt das FG Niedersachsen. |

 

Für das FG reicht es nicht, dass ein technisches System die Fahrtwege unmittelbar elektronisch erfasst. Neben dem Bewegungsprofil müssen auch die Fahrtanlässe zeitnah erfasst werden. Eine technische Lösung, die nach Jahren noch Änderungen zulässt, kann deshalb nicht als elektronisches Fahrtenbuch anerkannt werden. Folglich wurde im konkreten Fall der geldwerte Vorteil für die private Kfz-Nutzung nach der Ein-Prozent-Regelung ermittelt (FG Niedersachsen, Urteil vom 23.01.2019, Az. 3 K 107/18).

 

Beachten Sie | Der Nutzer des Fahrtenbuchs, ein Architekt, meint jedoch, es seien vernachlässigbare kleinere Fehler oder Folgefehler, die die von ihm vorgelegten Fahrtenbücher kennzeichnen. Er will sich mit dem Urteil nicht abfinden und hat Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH (Az. VI B 25/19) eingereicht. Damit will er erreichen, dass der BFH das Urteil in der Revision überprüft.

Quelle: ID 45925882