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· Bundesrat bestätigt

Wichtig für Speditionen: Höhere Mautsätze ab 2019 ‒ freie Fahrt für E-Laster

Bild: ©Jürgen Fälchle - stock.adobe.com

| Wichtig für Logistiker und Speditionen: Ab 2019 gelten neue Mautsätze für Lkw auf Autobahnen und Fernstraßen. Der Bundesrat billigte am 23. November 2018 einen entsprechenden Bundestagsbeschluss vom 2. November. |45639537

Elektro-Lkw ausgenommen

In den neuen Mautsätzen werden künftig auch Kosten der Lärmbelastung und Luftverschmutzung berücksichtigt. Elektro-Lkw sind von der Gebühr befreit. Gewichtsklassen als zusätzliche Berechnungsgrundlage sollen die Verursachergerechtigkeit im Vergleich zu den bisherigen Achsklassen erhöhen: Sie entlasten leichtere Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 7,5 und 18 Tonnen und kommen zum Beispiel handwerklichen Betrieben zugute.

Ausnahme von der Bauernmaut

Mit Erdgas betriebene Lkw sind bis 2020 von der Maut befreit, ebenso land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Diese Ausnahme geht auf eine Forderung des Bundesrates in dessen Stellungnahme zum ursprünglichen Regierungsentwurf zurück.

Regelmäßige Aktualisierung

Die Höhe der Lkw-Maut orientiert sich an den Kosten für Bau, Betrieb und Instandhaltung des Straßennetzes. Diese Kosten werden in regelmäßigen Abständen durch sogenannte Wegekostengutachten ermittelt. Auf Basis des neuen Gutachtens werden die Mautsätze nun aktualisiert. Für laute und schwere Lkw wird es teurer ‒ auf Autobahnen und nun auch auf Bundesstraßen. Erstmals werden auch die Kosten der Lärmbelastung in die Berechnung einbezogen. 18-Tonner sind besonders betroffen. Die Einnahmen fließen in Straßeninfrastruktur.

 

Für den Zeitraum 2019 bis 2022 rechnet das Bundesverkehrsministerium mit Mehreinnahmen von knapp 4,2 Milliarden Euro, die zweckgebunden in die Straßeninfrastruktur fließen.

 

Weiterführender Hinweis

Quelle: ID 45639537