Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo

· Aufschub für Körperschaftsteuererklärung

Unternehmer dürfen Papierformulare nutzen

Bild: BayLfSt - Formularausschnitt (Screenshot: IWW Institut)

| Unternehmer, die ihre Körperschaftsteuererklärung für 2017 selbst anfertigen, dürfen die Erklärung bis zum 31. August 2018 abgegeben ‒ und zwar ausnahmsweise auch in Papierform. |

 

Eigentlich fordert der Gesetzgeber, dass die Körperschaftsteuererklärung bis zum 31. Mai 2018 elektronisch an das Finanzamt übermittelt wird. Sie haben es sicher bemerkt: Im Online-Portal „Mein Elster“ ist das elektronisch in diesem Jahr nicht möglich. Die Finanzverwaltung kann das erforderliche Programm-Modul zur Übersendung der Körperschaftsteuererklärungen voraussichtlich erst Ende Juli bereitstellen.

 

Ursache für die späte Verfügbarkeit seien umfassende Änderungen im Bereich der Körperschaftsteuererklärung, so das Bundesfinanzministerium. Betroffen davon sind beispielsweise GmbHs, die ihre Körperschaftsteuererklärung ohne Steuerberater abgeben.

 

Bereits in den Jahren 2015 und 2017 konnten die Formulare nicht pünktlich bereitgestellt werden. In diesem Jahr bietet die Finanzverwaltung allerdings eine Zwischenlösung an: Die betroffenen Steuerzahler können ihre Körperschaftsteuererklärung bis zum 31. August 2018 in Papierform oder elektronisch abgeben.

 

TIPP | Die erforderlichen Papierformulare stehen beim Bayerischen Landesamt für Steuern online zum Ausdrucken zur Verfügung. Vor allem diejenigen, die mit einer Erstattung von Körperschaftsteuer rechnen, sollten ihre Erklärung schnell abgeben, um zügig an das Geld zu kommen.

 

Unternehmensteuererklärungen sind dem Grundsatz nach immer elektronisch und mit Ihrem ELSTER-Zertifikat authentifiziert zu übermitteln. Dies gilt für

  • Umsatzsteuererklärungen,
  • Körperschaftsteuererklärungen,
  • Gewerbesteuererklärungen,
  • Feststellungserklärungen,
  • Bilanzen inklusive Gewinn- und Verlustrechnung (E-Bilanzen),
  • Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung).

Quellen | Bundesfinanzministerium, Bund der Steuerzahler

Quelle: ID 45395426