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· Kennzahlen für 2020

DGUV: Corona sorgt für Allzeittief bei Arbeitsunfällen / Berufskrankheiten nehmen zu

Bild: © cirquedesprit - stock.adobe.com

| Die veränderten Arbeitsbedingungen während der Corona-Pandemie haben die Zahl der Unfälle bei der Arbeit auf ein Allzeittief gesenkt. Stark gestiegen ist hingegen die Zahl der gemeldeten Berufskrankheiten. Das geht aus den Kennzahlen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen für das Jahr 2020 hervor, die ihr Verband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), veröffentlicht hat. |

 

  • UV der gewerblichen Wirtschaft und UV der öffentlichen Hand
2019
2020
Veränderung (%)

Meldepflichtige Arbeitsunfälle

871.547

760.492

12,74

je 1.000 Vollarbeiter

20,97

18,45

12,02

Meldepflichtige Wegeunfälle

186.672

152.823

18,13

je 1.000 Versicherungsverhältnisse

3,61

3,05

15,38

Meldepflichtige Unfälle zusammen

1.058.219

913.315

13,69

Neue Arbeitsunfallrenten

13.362

13.227

1,01

je 1.000 Vollarbeiter

0,322

0,321

0,19

Neue Wegeunfallrenten

4.626

4.413

4,60

je 1.000 Versicherungsverhältnisse

0,089

0,088

1,40

Neue Unfallrenten zusammen

17.988

17.640

1,93

Tödliche Arbeitsunfälle

497

399

19,72

Tödliche Wegeunfälle

309

238

22,98

Tödliche Unfälle zusammen

806

637

20,97

  

Laut der Statistik sank die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle von 871.547 im Jahr 2019 auf 760.492 im Jahr 2020. Das ist ein Rückgang um fast 13 Prozent. Die Zahl der meldepflichtigen Wegeunfälle ging um rund 18 Prozent auf 152.823 zurück. Noch stärker sanken die Zahlen in der Schüler-Unfallversicherung. Gab es 2019 noch 1.176.664 Schulunfälle, so waren es 2020 noch 691.284. Das entspricht einem Rückgang um gut 41 Prozent. Die Zahl der Schulwegunfälle ging um 34 Prozent zurück auf insgesamt 71.764.

 

Auch die Zahl tödlicher Unfälle auf dem Arbeitsweg ging zurück: 2020 starben 399 Beschäftigte an den Folgen eines Arbeitsunfalls, 98 weniger als im Jahr zuvor. Die Zahl der Beschäftigten, die auf ihrem Weg zur oder von der Arbeit tödlich verunglücken, ging um fast 23 Prozent auf 238 zurück. Der starke prozentuale Rückgang bei den tödlichen Arbeitsunfällen ist jedoch nur zum Teil der Pandemie geschuldet. 2019 hatte die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle außergewöhnlich hoch gelegen. Grund hierfür war, dass durch den Abschluss von Strafprozessen einige Todesfälle aus den Jahren 2000 bis 2005 erst 2019 in die Statistik aufgenommen wurden (weitere Informationen).

Homeoffice, Homeschooling, eingeschränkte Mobilität

„Die Kennzahlen 2020 der gesetzlichen Unfallversicherung sind ein Abbild des Alltags während der Pandemie“, sagt Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).Um die Versicherten auch in der Pandemie zu unterstützen, „bieten die berufsgenossenschaftlichen Kliniken Betroffenen einen interdisziplinären Post-Covid-Check an“, sagt Hussy. Darüber hinaus sind Forschungen angelaufen, die die Datenbasis zu Long-Covid verbessern soll.

Wegen Corona: Mehr Verdacht auf Berufskrankheiten

Insgesamt erhielten die Unfallversicherungsträger 106.491 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit, fast 33 Prozent mehr als im Vorjahr. 30.329 dieser Anzeigen wurden im Zusammenhang mit einer Erkrankung an Covid-19 gestellt. Beschäftigte in stationären oder ambulanten medizinischen Einrichtungen und in Laboratorien können eine Erkrankung an COVID-19 unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit anerkennen lassen. Abzüglich der mit Corona in Zusammenhang stehenden Erkrankungen gingen die restlichen Berufskrankheiten leicht zurück.

 

101.206 Verdachtsanzeigen wurden im Jahr 2020 entschieden (+ 29 Prozent). In 52.956 Fällen wurde das Vorliegen einer Berufskrankheit bestätigt (+ 50 Prozent). Davon wurde in 37.181 Fällen eine Berufskrankheit anerkannt, dies entspricht einem Anstieg von über 100 Prozent im Vergleich zu 2019. Von den Verdachtsanzeigen auf Covid-19 wurden bis zum Jahresende 18.065 anerkannt, ein Teil der Anzeigen wird weiter im laufenden Jahr 2021 bearbeitet. Im Jahr 2020 starben insgesamt 2.380 Menschen infolge einer Berufskrankheit, das sind 175 weniger als 2019.

Umlage für Arbeitgeber rückläufig

Die gewerblichen Berufsgenossenschaften legen ihre Aufwendungen ‒ zum Beispiel für Heilbehandlung, Rehabilitation und Renten ‒ jeweils im Folgejahr auf ihre Mitgliedsunternehmen um. Dieses Umlagesoll ging 2020 um 1,8 Prozent zurück. Ein wesentlicher Faktor der Bemessungsgrundlage für den Beitrag jedes Unternehmens ist das beitragspflichtige Entgelt. Das sind die versicherungspflichtigen Arbeitsentgelte der abhängig Beschäftigten sowie die Versicherungssummen der versicherten Unternehmen. Bedingt durch die von der Pandemie ausgelöste Wirtschaftskrise ging dieses beitragspflichtige Entgelt um zwei Prozent zurück. Trotz dieses Rückgangs konnte der Durchschnittsbeitrag stabil gehalten werden. Er liegt weiterhin bei 1,14 Prozent des beitragspflichtigen Entgelts. Der Umlagebeitrag der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand stieg hingegen leicht.

 

VBG wechselt zur gestreckten Beitragserhebung

Die gesetzliche Unfallversicherung VBG wechselt nun auch zur gestreckten Vorschusserhebung der Beiträge. Der Vorteil für Mitgliedsunternehmen mit einem Beitrag ab 5.000 EUR pro Jahr: Die bisher in einem Betrag fällige Beitragszahlung verteilt sich ab 2022 auf vier Abschlagszahlungen. Für kleinere Unternehmen ändert sich nichts.

 

„Mit der Umstellung auf die gestreckte Vorschusserhebung entsprechen wir einem Anliegen der Unternehmen mit einer hohen Beitragsbelastung“, sagt Angelika Hölscher, Vorsitzende der VBG-Geschäftsführung.

 

Wie funktioniert die gestreckte Vorschusserhebung?

Für Mitgliedsunternehmen mit einer Beitragssumme ab 5.000 Euro im Jahr gilt: Die bisher im Mai in einem Betrag fällige Beitragszahlung verteilt sich nun auf vier Abschlagszahlungen. Diese werden jeweils zum 15. der Monate Februar, Mai, August und November des Beitragsjahres fällig. Der endgültige Beitragsbescheid im nachfolgenden Jahr berücksichtigt die gezahlten Abschlagsbeträge (Verrechnung von Differenzbeträgen). Die VBG wird die betreffenden Unternehmen im Juni 2021 gesondert informieren.

 

Allgemeine Meldepflicht für Arbeitgeber

Arbeitgeber müssen Arbeits- und Wegeunfälle melden, wenn die Unfälle zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder zum Tod von Versicherten führen. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erfassen Unfälle in Betrieben und Einrichtungen der gewerblichen Wirtschaft und der öffentlichen Hand sowie Unfälle beim Besuch von Bildungseinrichtungen. Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten in der Landwirtschaft sind über die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forst und Gartenbau abgesichert.

 

(JT)

Quellen | PM DVUG (15.06.2021); PM VBG Vorschusserhebung

Quelle: ID 47466806