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· Beschlüsse zum zweiten Lockdown

Erneuter Lockdown und die Folgen: Wachstums-Prognose für 2021 gesenkt

Bild: Globus 14270

| Der Lockdown bis 10.01.2021 ist beschlossen und löst einen gravierenden Konjuktureinbruch ‒ vor allem im Einzelhandel ‒ aus. Das Ifo-Institut hat seine Konjunkturprognose direkt nach unten korrigiert ‒ um minus 0,9 Prozentpunkte auf 4,2 Prozent für 2021. Wegen des neuerlichen Lockdowns verschiebt sich die Erholung weiter nach hinten. „Erst Ende 2021 wird die Produktion von Waren und Dienstleitungen ihr Vorkrisenniveau erreichen“, sagt Konjunkturchef Timo Wollmershäuser. |

 

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Allgemeine Beschlüsse

Die Beschlüsse vom November 2020 bleiben in Kraft ‒ wurden aber jetzt verschärft ‒ mit Ausnahme der Feiertage.

 

Wichtigste Regel für das familiäre Zusammentreffen über die Feiertage: Vom 24. bis 26.12.2020 sind Treffen mit 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kinder bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis erlaubt. Dazu gehören Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie wie Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige. Ansonsten gilt weiterhin: 5 Personen aus zwei Haushalten als Obergrenze.

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  • An Silvester und Neujahr wurde ein An- und Versammlungsverbot erlassen. Auch ein Feuerwerksverbot wird verhängt ‒ geregelt über die Kommunen.
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  • Der Verkauf von Pyrotechnik wird generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten (wegen der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems).
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  • Bis 10.01.2021 soll von nicht zwingend notwendigen Reisen im Inland und auch ins Ausland abgesehen werden. Bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten besteht die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung und eine Quarantänepflicht für einen Zeitraum von zehn Tagen nach Rückkehr. Eine Beendigung der Quarantäne ist nur durch einen negativen Test möglich, der frühestens am fünften Tag nach der Einreise abgenommen wurde.
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  • Für Schulen ist die Präsenzpflicht aufgehoben; nur die Notfallbetreuung wird sichergestellt und Distanzlernen ermöglicht. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In Kindertagesstätten wird analog verfahren. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.

Arbeitgeber im Einzelhandel sind hart getroffen

Der Einzelhandel wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen.

 

  • Ausnahmen: Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, der Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkaufs, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel.

 

  • Der Verkauf von Non-food-Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann ebenfalls eingeschränkt werden und darf keinesfalls ausgeweitet werden. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten.
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  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist.
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  • Medizinisch notwendige Einrichtungen ‒ zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter offen.

 

  • Arbeitgeber werden gebeten, zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 geschlossen werden können, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.

Gastronomie

  • Die Lieferung und Abholung von Speisen durch Gastronomiebetriebe sowie der Betrieb von Kantinen bleiben weiter möglich. Der Verzehr vor Ort wird untersagt. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.

 

Altenpflege

  • Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests. Neben dem Tragen einer FFP2-Maske ist in der aktuellen Phase hoher Inzidenz fast im ganzen Bundesgebiet das Testen des Pflegepersonals wichtig. Die Länder werden zudem eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen anordnen. Solche Tests sind ebenso für das Personal in mobilen Pflegediensten angezeigt. In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests für die Besucher verbindlich werden.

 

Bei extremen Infektionslagen sollen die Maßnahmen noch erweitert werden ‒ z. B. weitgehende Ausgangsbeschränkungen, wenn über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche überschritten wird.

 

Hilfsmaßnahmen ab 01.01.2021

Betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen und selbständigen Angehörigen der Freien Berufe auch weiterhin finanziell unterstützen. Dafür steht die verbesserte Überbrückungshilfe III bereit, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht.

 

 
  • Mit einem monatlichen Zuschuss in Höhe von maximal 500.000 Euro für die direkt und indirekt von den Schließungen betroffenen Unternehmen, will der Bund Unternehmen und Beschäftigung sichern.
  • Für die von der Schließung betroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen ähnlich wie bei den außerordentlichen Wirtschaftshilfen geben.

 

  • Der mit den Schließungsanordnungen verbundene Wertverlust von Waren und anderen Wirtschaftsgütern im Einzelhandel und anderen Branchen soll aufgefangen werden, indem Teilabschreibungen unbürokratisch und schnell möglich gemacht werden.

 

  • Zu inventarisierende Güter können ausgebucht werden. Damit kann der Handel die insoweit entstehenden Verluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd ansetzen. Das sichert Liquidität.

 

  • Für Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse, die von staatlichen Covid-19 Maßnahmen betroffen sind, wird gesetzlich vermutet, dass erhebliche (Nutzungs-) Beschränkungen in Folge der Covid-19-Pandemie eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage darstellen können. Damit werden Verhandlungen zwischen Gewerbemietern bzw. Pächtern und Eigentümern vereinfacht.

Prognose: Abermaliger Rückgang des BIP

Insgesamt erwartet das Ifo Institut, dass die Wirtschaftsleistung des Jahres 2020 um 5,1 Prozent geschrumpft sein dürfte, zuvor hatten die Forscher minus 5,2 Prozent angenommen. Für die Prognose wurde unterstellt, dass die seit November geltenden Infektionsschutzmaßnahmen unverändert bis März 2021 in Kraft bleiben. Ab April werden dann die bestehenden Infektionsschutzmaßnahmen allmählich gelockert und bis zum Sommer vollständig aufgehoben. Nicht berücksichtigt wurde in der Prognose die am vergangenen Sonntag beschlossene Schließung von Teilen des Einzelhandels.

 

Arbeitslosenzahl steigt und bleibt hoch

Unter den Annahmen des Ifo-Instituts wird die Zahl der Arbeitslosen von 2,3 Millionen im Jahr 2019 (5,0 Prozent) auf 2,7 Millionen im Jahr 2020 steigen (5,9 Prozent) und im kommenden Jahr stabil bleiben. Im Jahr 2022 rechnet das Institut dann mit einem Rückgang auf 2,5 Millionen Personen (5,5 Prozent). Gleichzeitig sinkt die Zahl der Erwerbstätigen von 45,3 Millionen im Jahr 2019 auf 44,8 Millionen im Jahr 2020. Im kommenden Jahr steigt sie wieder auf 44,9 Millionen, um 45,3 Millionen im Jahr 2022 zu erreichen. Die Exporte werden nach minus 9,7 Prozent im Jahr 2020 im kommenden Jahr um 8,8 Prozent und im Jahr 2022 um 6,1 Prozent wachsen. Die Importe werden nach minus 8,7 Prozent dann im Jahr 2021 um 6,8 Prozent und im Jahr 2022 sogar um 7,1 Prozent steigen. Damit nimmt der viel kritisierte Überschuss der Leistungsbilanz (Exporte, Importe, Dienstleistungen, Übertragungen) von 235,2 Milliarden Euro im Jahr 2020 auf 281,1 Milliarden Euro im Jahr 2022 zu. Das Loch in der Staatskasse schrumpft von 160,5 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 133,0 Milliarden im kommenden Jahr und auf 84,3 Milliarden im Jahr 2022.

 

Konjunktureinbruch am Jahresende

Das Schließen des stationären Nichtlebensmittel-Einzelhandels zwischen dem 16.12.2020 und dem 10.01.2021 wird den Konjunktureinbruch am Ende dieses Jahres verstärken. Dabei fällt ins Gewicht, dass der Dezember der umsatzstärkste Monat im Einzelhandel ist, in dem knapp 10 Prozent des Jahresumsatzes erwirtschaftet werden. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass der Online-Handel einen bedeutenden Teil der Umsatzausfälle kompensieren dürfte. Schätzungen des ifo Instituts zufolge liegt der mit dem teilweise Schließen des Einzelhandels verbundene Wertschöpfungsverlust im vierten Quartal bei 1,15 Mrd. Euro und im ersten bei 0,55 Mrd. Euro; dies würde den Rückgang des Bruttoinlandsprodukts im vierten Quartal 2020 um 0,15 Prozentpunkte verstärken, und den Anstieg im ersten und zweiten Quartal 2021 um 0,08 bzw. 0,07 Prozentpunkte erhöhen.

 

(JT)

Quellen:

- Beschlusspapier der Bunderegierung v. 13.12.2020

- PM Ifo Institut v. 16.12.2020

Quelle: ID 47043227