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· Sonderzuwendungen

Einmalzahlung an Mitarbeiterin in Elternzeit

| Ein Leser fragt: Welche Auswirkungen hat es, wenn eine Mitarbeiterin während der Elternzeit bei demselben Arbeitgeber einem Minijob nachgeht und während des Minijobs eine Einmalzahlung z. B. eine Jubiläumszahlung aus dem (ruhenden) Elternzeit-/Vollzeitverhältnis ausgezahlt erhält. Wir haben die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gefragt. |

 

Antwort | Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, das nach dem Wechsel von einem versicherungspflichtigen in ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis beim gleichen Arbeitgeber gewährt wird, ist danach zu bewerten, aus welchem der Beschäftigungsabschnitte der Anspruch auf die Einmalzahlung entstanden ist. Ggf. ist die Einmalzahlung auf die jeweiligen Beschäftigungsabschnitte aufzuteilen. Das ergibt sich aus dem gemeinsamen Besprechungsergebnis der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung vom 18.11.2015 (TOP 4, Abruf-Nr. 198638).

 

Sprich: Die Einmalzahlung ist dem Beschäftigungsverhältnis zuzuordnen, in dem sie entstanden ist. Die im Beispiel gezahlte Jubiläumszahlung wird also dem vorhergehenden Vollzeitarbeitsverhältnis zugeordnet.

Quelle: ID 45191296