Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo

· EU-Entsenderichtlinie

Mindestlohn oder Tariflohn gilt jetzt für ausländische Arbeitnehmer nahezu uneingeschränkt

Bild: ©juefraphoto - stock.adobe.com

| Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Das soll künftig bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer auch in Deutschland gelten. Der Bundestag hat am 18.06.2020 beschlossen, die geänderte EU-Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie ins deutsche Recht zu übertragen. |

Anspruch auf Mindestlohn / Tariflohn / Sonderzahlungen

Schlecht für Arbeitgeber, die bislang auf ausländische Erntehelfer oder Fleischverarbeiter etc. gesetzt haben: Die aus dem Ausland entsandten Arbeitnehmer bekommen nun vollen Anspruch auf Mindestlohn bzw. Tariflohn aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen. Ausgenommen sind lediglich regionale Tarifverträge. Festgeschrieben im Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen.

 

Außerdem stehen ausländischen Beschäftigten Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Schmutz- und Gefahrenzulagen zu. Bezahlen Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine Zulage für Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten, dann dürfen sie laut Gesetzesbeschluss nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden.

Nach 12 Monaten völlig gleichgestellt

Mit dem Gesetz wird sichergestellt, dass Ausländer nach 12 Monaten alle in Deutschland vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen gelten. Nur in begründeten Fällen dürfen Arbeitgeber eine Fristverlängerung von sechs Monaten verlangen.

Ausbau der Beratung

Der Bundestag hat den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung um einen Aspekt ergänzt: Um der Tatsache entgegenzuwirken, dass entsandte Arbeitskräfte häufig schlecht über ihre Rechtslage informiert sind, stärkt er das Beratungs-Projekt „Faire Mobilität“ des Deutschen Gewerkschaftsbundes.

Verstärkte Kontrolle gegen Schwarzarbeit

Das Gesetz bestimmt auch, dass der Zoll knapp 1.000 neue Stellen gegen Schwarzarbeit einrichten kann. Damit werden Kontrollen gegen Lohndumping, aber auch unzureichende Unterkünfte von Arbeitnehmern verschärft.

 

Der Bundesrat entscheidet am 3. Juli abschließend zum Gesetzesbeschluss.

ARD-Reportage Kampf gegen Schwarzarbeit?

Durch Schwarzarbeit entgehen dem Staat jedes Jahr Sozialabgaben und Steuern in Milliardenhöhe. Die Organisierte Kriminalität hat sich hier längst breitgemacht. Experten sprechen von einem parallelen Arbeitsmarkt, auf dem kaum Regeln gelten.

 

Quelle: ID 46674567