Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo

· Corona-Krise

Bundestag beschließt Notbremse ‒ mit kleinen Änderungen

Bild: ©bilderstoeckchen - stock.adobe.com

| Entgegen dem Entwurf aus dem Bundeskanzleramt hat der Bundestag in hitziger Debatte die Bundes-Notbremse mit einigen Änderungen beschlossen. Dennoch: Es wird Verfassungsbeschwerden geben. Das sind die Änderungen. |

Das wurde geändert ‒ im Vergleich zum Vorschlag

Ausgangsbeschränkungen

Von 22 Uhr bis 5 Uhr gilt die Ausgangssperre (bisher sollte sie ab 21 Uhr gelten)

 

  • Ausnahmen
    • Notfälle, Berufsausübung (z. B. im Schichtsystem), Pflege, Betreuung, Versorgung von Tieren.
    • Joggen und Spaziergänge sind bis Mitternacht erlaubt ‒ aber nur allein.

 

Private Kontakte

  • Die Regel heißt: ein Haushalt + eine weitere Person.
  • Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit.
  • Zusammenkünfte von Ehe- und Lebenspartnern oder zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts gilt die Beschränkung nicht.
  • Zu Trauerfeiern sollen bis zu 30 Menschen zusammenkommen dürfen.

 

Läden

Abseits des Lebensmittel-, Drogerie-, Buch- und Blumenhandels sowie anderer Bereichen gilt:

 

  • Geschäfte können Kunden nur einlassen, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben.
  • Steigt der Inzidenz-Wert über 150, ist nur noch das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) erlaubt.

 

Schulen

Liegt die Inzidenz 3 Tage hintereinander über 165, wird ab dem übernächsten Tag der Präsenzunterricht verboten. Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen sind möglich.

 

 

Die FDP kündigte in der Debatte an, eine Verfassungsklage einzureichen. Sogar aus der SPD gibt es Drohungen: SPD-Rechtsexperte Florian Post will einen Eilantrag dafür vor dem Bundesverfassungsgericht an. Im Kern geht es dabei um die Verhältnismäßigkeit der Ausgangsbeschränkungen.

 

(JT)

Quelle: ID 47362399