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· Steuerentlastung

Finanzausschuss billigt 600 Euro Homeoffice-Pauschale mit Jahressteuergesetz

Bild: © Kateryna - stock.adobe.com

| Der Finanzausschuss hat mit dem Jahressteuergesetz auch die von der Koalition vorgeschlagene Homeoffice-Pauschale gebilligt: 600 Euro pro Jahr soll es für mobil arbeitende Mitarbeiter maximal geben. Legt man 5 Euro pro Tag zugrunde, kommt man damit auf 120 Tage. Der Bundestag wird das Gesetz nächste Woche abschließend beraten.|

 

Die Homeoffice-Pauschale soll zunächst auf die Jahre 2020 und 2021 befristet sein. Steuerpflichtige sollen sie geltend machen können, wenn sie aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen ihrer Arbeit mobil nachgehen, zitiert das Portal Finanzen.net die Agentur Dow Jones. Für mobiles Arbeiten und Homeoffice sollen 5 Euro pro Tag und maximal 600 Euro pro Jahr pauschal von der Steuer abgesetzt werden können, wenn die Mitarbeiter an diesem Tag nicht im Büro gearbeitet haben.

Versteuerung

Allerdings: Die Homeoffice-Pauschale soll in die Werbungskostenpauschale eingerechnet werden. Sie wird also nicht zusätzlich gewährt.

 

Beachten Sie | Die Werbungskostenpauschale (1.000 Euro) wird bei der Besteuerung pauschal vom Einkommen abgezogen. Damit werden Aufwände mit beruflichem Zusammenhang abgegolten: Arbeitskleidung, Weiterbildung, Fahrtkosten etc. Nur wer höhere Werbungkosten nachweist, muss die Werbungskosten geltend machen. Ein besonders langer Arbeitsweg kann dies bereits erforderlich machen.

 

Die Homeoffice-Pauschale gleicht die Pendlerpauschale oft nicht aus.

 

  • Beispiel
  • Durchschnittliche Arbeitstage: 220 (davon 120 im Homeoffice)
  • Arbeitsweg: 17 km

Ergebnis (Pendlerpauschale):

Ergebnis (Homeoffice):

100 Tage x 17 km x 0,30 Euro =

120 Tage x 5 Euro =

Summe:

510 Euro

600 Euro

1.110 Euro

Würde der Arbeitnehmer nur die Pendlerpauschale für 220 Tage ansetzen, käme er auf 1.122 Euro.

 

Tipp | Ab 17 km Arbeitsweg stellt sich der Arbeitnehmer im Beispiel mit dem Ansatz der Homeoffice-Pauschale (120 Tage) nicht mehr besser ‒ soweit man dies mit dem Ansatz der Pendlerpauschale für 220 Tage vergleicht. Unter 17 km Arbeitsweg ergeben sich kleine Vorteile.

 

(JT)

mit Quelle: Dow Jones News auf Finanzen.net

Quelle: ID 47032261