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· Sachbezüge

Höhere Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung ab 2021

| Am 01.01.2021 steigen die Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung. Denn die Sachbezugswerte werden wie jedes Jahr an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Sie sind verbindlich für die Bewertung von geldwerten Vorteilen (§ 8 Abs. 2 S. 6 bis 9 EStG ). | |

 

Der Monatswert für Unterkunft steigt 2021 auf 237 Euro (2019: 235 Euro). Für die Sachbezugswerte für Verpflegung gilt ab 2021

  • der monatliche Gesamtwert von 263 Euro (2019: 258 Euro) bzw.
  • der Einzelwert für ein Frühstück 1,83 Euro (2019: 1,80 Euro) und für ein Mittag- oder Abendessen je 3,47 Euro (bisher: 3,40 Euro).

 

Hier die detaillierten Übersichten:

 

  • Verpflegung (in Euro)

Personenkreis

Frühstück

Mittagessen

Abendessen

Verpflegung

insgesamt

monatlich

(täglich)

monatlich

(täglich)

monatlich

(täglich)

monatlich

(täglich)

Volljährige

Arbeitnehmer

55,00 Euro (1,83 Euro)

104,00 Euro (3,47 Euro)

104,00 Euro (3,47 Euro)

263,00 Euro (8,77 Euro)

Jugendliche und Azubis

55,00 Euro (1,83 Euro)

104,00 Euro (3,47 Euro)

104,00 Euro (3,47 Euro)

263,00 Euro (8,77 Euro)

Volljährige Familienangehörige

55,00 Euro (1,83 Euro)

104,00 Euro (3,47 Euro)

104,00 Euro (3,47 Euro)

263,00 Euro (8,77 Euro)

Familienangehörige unter 18 Jahre

44,00 Euro (1,46 Euro)

83,20 Euro (2,78 Euro)

83,20 Euro (2,78 Euro)

210,40 Euro (7,02 Euro)

Familienangehörige unter 14 Jahre

22,00 Euro (0,73 Euro)

41,60 Euro (1,39 Euro)

41,60 Euro (1,39 Euro)

105,20 Euro (3,51 Euro)

Familienangehörige unter 7Jahre

16,50 Euro (0,55 Euro)

31,20 Euro (1,04 Euro)

31,20 Euro (1,04 Euro)

78,90 Euro (2,63 Euro)

 

 

PRAXISTIPP | Unentgeltliche Mahlzeiten ‒ ob in der Kantine, über Essensmarken oder Restaurantgutscheine ‒ müssen in Höhe der Sachbezugswerte lohnversteuert und verbeitragt werden. Dies lässt sich vermeiden, indem der Arbeitnehmer den Betrag zuzahlt oder der Arbeitgeber ihn vom Lohn einbehält.

 

 

  • Allgemeine Unterkunft

Unterkunft belegt mit

täglich

monatlich

Volljährige Arbeitnehmer

1 Beschäftigten

7,90 Euro

237,00 Euro

2 Beschäftigten

4,74 Euro

142,20 Euro

3 Beschäftigten

3,95 Euro

118,50 Euro

Mehr als 3 Beschäftigten

3,16 Euro

94,80 Euro

Jugendliche und Azubis

1 Beschäftigten

6,72 Euro

201,45 Euro

2 Beschäftigten

3,56 Euro

106,65 Euro

3 Beschäftigten

2,77 Euro

82,95 Euro

Mehr als 3 Beschäftigten

1,98 Euro

59,25 Euro

 

 

  • Gemeinschaftsunterkunft/Arbeitgeberhaushalt

Unterkunft belegt mit

täglich

monatlich

Volljährige

Arbeitnehmer

1 Beschäftigten

6,72 Euro

201,45 Euro

2 Beschäftigten

3,56 Euro

106,65 Euro

3 Beschäftigten

2,77 Euro

82,95 Euro

Mehr als 3 Beschäftigten

1,98 Euro

59,25 Euro

Jugendliche und Azubis

1 Beschäftigten

5,53 Euro

165,90 Euro

2 Beschäftigten

2,37 Euro

71,10 Euro

3 Beschäftigten

1,58 Euro

47,40 Euro

Mehr als 3 Beschäftigten

0,79 Euro

23,70 Euro

 

 

 

Weiterführende Hinweise

 

Quelle: ID 46162999