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· Gesetzgebung

Das Verpackungsgesetz bringt ab 2019 zahlreiche Änderungen

Bild: © fotomek - stock.adobe.com

| Seit dem 1.1.2019 gilt das neue Verpackungsgesetz (kurz VerpackG), wodurch Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Verpackungen und (Online)-Händler einiges beachten müssen. |

 

Differenziert nach Wirtschaftszweigen (speziell für Handelsunternehmen, Versandhändler und Kleinstinverkehrbringer) sind unter www.verpackungsregister.org/information-orientierung/hilfe-erklaerung/themenpapiere/ verschiedene Themenpapiere aufgeführt. Ferner informieren ein „How-To-Guide“ und das Dokument „Fragen zur Umsetzung des Verpackungsgesetzes“ über grundlegende Pflichten.

 

Beachten Sie | Bei Verstößen gegen das VerpackG drohen empfindliche Bußgelder.

Quelle: ID 45677730