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· Bundesrat macht Weg

Anwaltsgebühren: Juristischer Rat wird 2021 teurer

Bild: © MQ-Illustrations - stock.adobe.com

| Der Bundesrat hat am 18.12.2020 zahlreiche Erhöhungen im Bereich der Justizkosten gebilligt. Der Bundestag hatte zuvor einige Anregungen des Bundesrates aus dessen Stellungnahme vom 06.11.2020 umgesetzt. |

 

Im kommenden Jahr werden Rechtsanwaltsgebühren, Sachverständigen- und Dolmetscherhonorare, Schöffen- und Zeugenentschädigungen sowie Gerichtsgebühren steigen.

Strukturelle und lineare Erhöhung

Die Erhöhung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung setzt sich zusammen aus strukturellen Verbesserungen im anwaltlichen Vergütungsrecht sowie einer linearen Erhöhung der Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes um 10 Prozent. In sozialrechtlichen Angelegenheiten steigen die Gebühren um weitere 10 Prozent.

Anpassung an wirtschaftliche Entwicklung

Die Gerichtsgebühren steigen ebenfalls linear um 10 Prozent. Die Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes für Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer werden an die marktüblichen Honorare angepasst, die Entschädigungen für ehrenamtliche Richter sowie Zeugen an die wirtschaftliche Entwicklung, heißt es in der Gesetzesbegründung. Die letzte Anpassung war 2013 erfolgt.

Unterzeichnung - Verkündung - Inkrafttreten

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz zum nächsten Monatsersten in Kraft treten ‒ geplant ist dies für den 01.01.2021.

 

(JT)

 

Quellen |

- Beschluss TOP 8 Bundesratssitzung vom 18.12.2020

- Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 - KostRÄG 2021

Quelle: ID 47047316