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09.01.2019 · Downloads allgemein · Steuern & Abgaben

Auslandsreisen: Steuerliche Behandlung - Vergütungen 2019

Opener

Das BMF (28.11.18, IV C 5 – S 2353/08/10006 :009) hat die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsdienstreisen veröffentlicht, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ab 1.1.19 steuerfrei auszahlen kann. Beachten Sie | Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten sind nur bei der Arbeitgebererstattung anwendbar. Für den Werbungskostenabzug sind die tatsächlichen Übernachtungskosten maßgebend. Dies gilt entsprechend für den Betriebsausgabenabzug.

Quelle: 45677578