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· Arbeitsrecht

Darf ein Arbeitgeber Mitarbeiter zur Impfung gegen Corona verpflichten?

Bild: Alexander Raths - Fotolia

| Für ein großes mediales Echo ‒ so u. a. bei Bild und RTL ‒ sorgte die Maßnahme eines Zahnarztes aus Bayern, der seine Angestellten dazu verpflichtete, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Wer sich weigere, würde von der Arbeit entbunden. Hier drängt sich Frage auf, ob er damit zu weit gegangen ist. Stand jetzt kann diese Frage nach überwiegender rechtlicher Auffassung wohl mit „Ja“ beantworten ‒ doch sind die Dinge im Fluss und es mehren sich die Stimmen, die eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen (z.B. im Gesundheitsdienst) fordern. |

Keine gesetzliche Pflicht zur Corona-Schutzimpfung

Auf der Website des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) heißt es zu der Frage der Corona-Impflicht: „Der Arbeitgeber kann eine solche Impfung grundsätzlich nicht verlangen, es sei denn sie ist gesetzlich für bestimmte Beschäftigtengruppen vorgeschrieben.“ Dies sei bei der Corona-Schutzimpfung aktuell nicht der Fall. Der Grundsatz der Freiwilligkeit gelte auch mit Blick auf § 23a IfSG [Infektionsschutzgesetz]. „Arbeitgeber haben regelmäßig kein Interesse daran, sich den im Raum stehenden Haftungsrisiken bei etwaigen Komplikationen auszusetzen.“

 

Da es keine Impfpflicht gebe, kann der Arbeitgeber keine Maßnahmen gegen diejenigen ergreifen, die nicht geimpft sind oder es nicht vorhaben. „Der Arbeitgeber bleibt daher arbeitsvertraglich zur Beschäftigung ‒ mit oder ohne Impfung ‒ verpflichtet. Sollte ein Arbeitgeber gleichwohl eine vertragsgemäße Beschäftigung von einer Impfung abhängig machen und beispielsweise den Zutritt zum Betrieb oder einem Betriebsteil verweigern, gerät er unter Umständen in den so genannten Annahmeverzug. Bieten Beschäftigte ihre Arbeit ansonsten ordnungsgemäß an, muss der Arbeitgeber die Vergütung dennoch zahlen“, so der DGB.

Vorerst keine Impfpflicht, aber ...

Das rigorose Vorgehen des Zahnarztes ist in Ermangelung einer eindeutigen entsprechenden gesetzlichen Grundlage also rechtlich fragwürdig. Aber nicht nur rechtlich: Ihm selbst brachte es neben medialer Aufmerksamkeit auch einen Shitstorm ein, sogar über massive Bedrohungen und eine Anzeige gegen ihn wegen Nötigung wird berichtet.

 

Trotz aller Beteuerungen der Bundesregierung, dass es eine Impfpflicht nicht geben wird, scheint eine gewisse Skepsis angebracht, ob dies dauerhaft für alle und jede Berufsgruppe bestehen bleiben wird. Bei Masern gibt es ja bereits unter definierten Umständen eine Impfpflicht. Klar erscheint in Anbetracht des Infektionsgeschehens hingegen, dass Fragen wie, ob Arbeitgeber Mitarbeitern, die sich freiwillig impfen lassen, Vorteile gewähren oder dies gar zur Auflage machen dürfen, bis auf Weiteres im Fokus der gesellschaftlichen, politischen und rechtlichen Diskussion bleiben werden.

 

(Ke)

 

Quellen

Quelle: ID 47064954