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· Heute im Bundestag

Linke will auf ein Wochenende fallende Feiertage nachholen

Bild: IWW/St

| (hib/STO) Die Fraktion Die Linke dringt darauf, auf ein Wochenende fallende gesetzliche Feiertage an Werktagen nachzuholen. In einem Antrag (20/3615) fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem im Arbeitszeitgesetz eine Kompensationsregelung für gesetzliche Feiertage festgeschrieben wird, die auf ein Wochenende fallen. Diese Regelung soll der Vorlage zufolge die Gewährung eines Ersatzruhetages am nächsten Werktag vorsehen, der auf den Feiertag folgt. |

 

In dem Antrag schreibt die Fraktion, dass die gesetzlichen Feiertage neben dem Gedenken und der kulturellen Besinnung heutzutage vor allem auch der Erholung dienten. Sie trügen damit als geschützte arbeitsfreie Ruhezeit zusätzlich zu den arbeitsfreien Tagen an Wochenenden in erheblichem Maß zur Stressreduzierung, zum Wohlbefinden und zur Reproduktion der Arbeitskraft bei. Sie stärkten dabei sowohl das kulturelle Leben als auch den sozialen Zusammenhalt im Land.

 

Der Vorlage zufolge sind von den neun bundeseinheitlichen gesetzlichen Feiertagen fünf datumsfest und vier beweglich. Während bewegliche Feiertage immer auf denselben Wochentag gesetzt seien, fielen datumsfeste Feiertage je nach Kalenderlauf auf unterschiedliche Wochentage. „Fallen datumsfeste Feiertage auf ein Wochenende, gibt es in Deutschland, anders als in anderen Mitgliedsländern der EU und vielen Drittstaaten, bislang keine Regelung, die grundgesetzlich geschützte Arbeitsruhe zusätzlich zu den freien Tagen des Wochenendes nachzuholen“, heißt es in dem Antrag weiter.

 

Zugleich führt die Fraktion aus, dass in vielen Ländern Feiertage, die auf die freien Tage eines Wochenendes fallen, an darauffolgenden Werktagen nachgeholt würden, so beispielsweise in Spanien, Großbritannien, Polen oder den USA. In mehr als 85 Ländern wie zum Beispiel Japan, Montenegro oder Singapur gebe es Kompensationsregelungen für Feiertage, die auf einen Sonntag fallen.

 

Quelle |

  • hib ‒ heute im bundestag Nr. 473, 23.9.2022
Quelle: ID 48598293