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· Mobbing

Erneute Schmerzensgeldklage nach früherer Klageabweisung nur in besonderen Fällen

Bild: Canva/IWW

| Hat ein Gericht die Schmerzensgeldklage wegen Mobbings rechtskräftig abgewiesen, kann eine erneute Schmerzensgeldklage grundsätzlich nur auf Tatsachen gestützt werden, die zeitlich nach dem bereits entschiedenen Sachverhalt entstanden sind. |

(St)

Quelle: ID 48525353