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· Ministerpräsidentenkonferenz

Keine Beschlüsse für Arbeitgeber ‒ Was wird aus der Corona-Arbeitsschutzverordnung?

Bild: copyright by Oliver Boehmer - bluedesign®

| Die derzeitige Corona-Arbeitsschutzverordnung läuft zum 11.09.2021 aus. Zwar soll der Bundestag nach Beschluss der Ministerpräsidenten die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ ca. bis Weihnachten verlängern. Doch damit wird nur das Regelungsrecht für Bund und Länder bezüglich Tests, Impfungen, Einreise oder den Kontaktbeschränkungen rechtlich nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten. In der operativen Umsetzung bieten die Beschlüsse für Arbeitgeber keine Handlungsanleitung. Sie bleiben „zu vage“, wie der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) schreibt und auch der Arbeitgeberverband BDA bemängelt. |  

 

BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang kritisiert, dass angesichts der nahenden vierten Corona-Welle kein konkreter, einheitlicher und praxistauglicher Maßnahmenfahrplan erarbeitet wurde. „Bund und Länder bleiben in der operativen Umsetzung der Pandemieeindämmung zu vage.“ Denn das, was in der Öffentlichkeit gilt, gilt nicht gleichlautend für Unternehmen.

 

Die Unternehmen haben durch Hygienemaßnahmen, Homeoffice-Regelungen und betriebsärztliche Impfangebote einen großen Beitrag im Kampf gegen Corona geleistet, heißt es. Unklar ist aber, ob die geplante Fortführung der Testangebotspflicht in Unternehmen für Ungeimpfte ‒ auf Kosten der Unternehmen erfolgt.

 

  • MPK Beschlusspapier, Punkt 8

„Der Bund wird zur Verhinderung betrieblicher Infektionen mit dem Corona-Virus die bestehenden Maßnahmen der Arbeitsschutzverordnung an die aktuelle Situation anpassen und verlängern. Dies gilt insbesondere für die Pflicht zur Erstellung und Aktualisierung betrieblicher Hygienekonzepte sowie die Testangebotsverpflichtung.“

 

„Es wurde nur eine allgemeine Anpassung der Arbeitsschutzverordnung angekündigt ‒ ohne Details für die Umsetzung. Unklarheiten erschweren der Wirtschaft eine verlässliche Planung für den Herbst“, so Lang dazu.

Überbrückungshilfen sollen verlängert werden

Nach dem Beschluss der Ministerpräsidenten wird der Bund die Überbrückungshilfen verlängern. Denn die 3-G-Regel (geimpft, genesen, getestet) wird in Bezug auf die Tests eingeschränkt, weil kostenpflichtig (ab dem 11.10.2021). Es ist in der Folge zu erwarten, dass Ungeimpfte das Testen eher vermeiden und damit die mögliche Wirtschaftsleistung bei Dienstleistern, in der Gastronomie und bei Veranstaltern erneut schmälern. Und damit wird der Bund voraussichtlich auch den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld weiter verlängern müssen.

Was wird mit der Testpflicht in der Corona-Arbeitsschutzverordnung?

In einem Statement zu den Beschlüssen der MPK, schreibt der BDA: „Wenn der Staat sich aus der Finanzierung der kostenfreien Corona Tests zurückzieht, muss auch das verpflichtende Testangebot der Arbeitgeber enden. Der Staat darf die Kosten für Tests nicht einseitig auf die Arbeitgeber abwälzen. Die entsprechende Regelung in der Corona-Arbeitsschutzverordnung muss daher spätestens mit dem 11.10.21 auslaufen.“

 

  • Das gilt aktuell: Arbeitgeber müssen Corona-Tests anbieten

§ 4 Tests in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Auszug)

  • Zur Minderung des betrieblichen SARS-CoV-2-Infektionsrisikos hat der Arbeitgeber den Beschäftigten, soweit diese nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, mindestens zweimal pro Kalenderwoche kostenfrei einen Test in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 anzubieten, der vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen ist.
  • Testangebote nach Absatz 1 sind nicht erforderlich, soweit der Arbeitgeber durch andere geeignete Schutzmaßnahmen einen gleichwertigen Schutz der Beschäftigten sicherstellt oder einen bestehenden gleichwertigen Schutz nachweisen kann.
  • Nachweise über die Beschaffung von Tests und Vereinbarungen mit Dritten über die Testung der Beschäftigten hat der Arbeitgeber bis zum Ablauf des 10.09.2021 aufzubewahren. ...

 

Quelle: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV)

 

 

SPD bedauert, dass es kein Recht auf Homeoffice gibt

In einem Gastkommentar für den Arbeitgeberverband schreibt der Bundestagsabgeordnete Matthias Bartke (SPD), Vorsitzender des Ausschusses für Arbeit und Soziales: „Es ist bedauerlich, dass es uns nicht gelungen ist, den von Hubertus Heil vorgelegten Entwurf des Mobile-Arbeit-Gesetzes im Bundestag zu beschließen. Damit haben wir die Chance vertan, einen modernen Ordnungsrahmen für diese Art der Arbeit zu schaffen.“

 

Wenn Beschäftigte alle zwei Wochen einen Homeoffice-Tag einlegen könnten, so würde dies ihre Arbeitszufriedenheit erhöhen und das Betriebsklima verbessern. Barkte sieht darin auch einen Standortvorteil und lobt, dass sich viele Unternehmen offen für das Homeoffice zeigten. So habe die Mehrheit der befragten Unternehmen bei einer Umfrage der Arbeitgeber-Vereinigung Südwestmetall angegeben, ihren Beschäftigten Homeoffice ermöglichen zu wollen.

 

(JT)

 

Quellen:

Beschluss der MPK

Erklärungen zum MPK-Beschluss:

- BDI vom 11.08.21,

- BDA vom 10.08.21

- BDA Agenda: Gastkommentar von Matthias Bartke (SPD)

 

Quelle: ID 47572361