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· Korrektur Bund-Länder-Beschluss

Kommando zurück: Gründonnerstag bleibt ein Arbeitstag ‒ keine Ruhezeitverordnung

Bild: © Peter Atkins - stock.adobe.com

| Nun ist es also doch nur ein schlechter Scherz gewesen: Bundeskanzlerin Merkel hat die für Gründonnerstag und Karsamstag verordnete Ruhepause gekippt. Zu groß war das Entsetzen bei den Unternehmern im Land. Derweil hatten gestern schon Firmen in vorauseilendem Gehorsam beantragte Urlaube annulliert und die Tage zu Ruhezeiten gewandelt. So verursacht diese Rolle rückwärts nun erneut Aufwand und Unverständnis. Die Unplanbarkeit nimmt ihren Lauf ‒ nicht erst seit Impfdosen und Tests fehlen! |

 

Pressestatement Bundeskanzlerin Angela Merkel: Die Idee der sogenannten Osterruhe war „ein Fehler“. Die damit einhergehenden Fragen ließen sich in der Kürze der Zeit nicht zufriedenstellend beantworten ‒ von der Lohnfortzahlung für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis hin zur Lage in den Geschäften und Betrieben. Die Vorbereitungen für die zusätzliche Osterruhe würden daher gestoppt.

Merkel bedauert die ausgelöste Verunsicherung

Den Fehler nimmt sie auf ihre Kappe: „Ein Fehler muss als Fehler benannt werden und vor allem muss er korrigiert werden“, betonte Merkel auch in der Regierungsbefragung am Mittwoch im Bundestag. Sie bedauert zutiefst die Verunsicherungen, die die Diskussion um die Ruhetage ausgelöst hat. „Dafür bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger um Verzeihung.“

 

Die Regierungschefs der Länder hatten sich am 22.03.21 auf eine Ruhezeit über Ostern verständigt, die den Gründonnerstag und Karsamstag mit einschließen sollte. Nur Lebensmittelgeschäfte sollten Karsamstag geöffnet werden. Nur dieser Teil des Beschlusses wurde nun zurückgenommen.

 

Das Beschlusspapier vom 22.03.2021 lesen Sie hier.

 

 

Nach wie vor gilt: Private Treffen sind in dieser Zeit mit maximal 5 Personen aus zwei Hausständen möglich, Kinder bis 14 Jahren sind ausgenommen.

 

(JT)

 

Quelle: Bundesregierung

Quelle: ID 47307895