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· Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Start der elektronischen Weiterleitung von AU-Daten an Arbeitgeber auf Mitte 2022 verschoben

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| Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Form des „gelben Scheins“ hat bald ausgedient. Ein elektronisches Meldeverfahren soll die Papierform ersetzen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer entlasten. Der ursprünglich geplante Start wurde jedoch zwischenzeitlich vom 01.01.2022 auf den 01.07.2022 verschoben. Bis dahin benötigen Sie als Arbeitgeber also weiterhin die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Ihrem Arbeitnehmer in Papierform. |

 

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ‒ kurz: eAU ‒ soll in zwei Schritten eingeführt werden: Zunächst sollen Ärzte die Arbeitsunfähigkeit elektronisch an die Krankenkasse übermitteln. In einem zweiten Schritt leitet die Krankenkasse die eAU an den Arbeitgeber weiter.

 

Hintergrund der Verschiebung ist, dass sich schon in Schritt 1 erhebliche Verzögerungen ergeben haben. Statt wie ursprünglich geplant am 01.01.2021 sollen Ärzte nun ab dem 01.10.2021 den Kassen die Arbeitsunfähigkeit elektronisch übermitteln. Darauf hatten sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und Krankenkassen geeinigt, weil die notwendige Technik nicht rechtzeitig in allen Arztpraxen und Kliniken verfügbar war.

 

 

(Ke)

 

Quelle

Quelle: ID 47456448