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12.11.2020 · Elektromobilität

Finanzverwaltung liefert Update zur Aufladung von Elektrofahrzeugen und Elektrofahrrädern

| Rund um die Elektromobilität gibt es viele lohnsteuerliche Vergünstigungen. Die Finanzverwaltung hat die bisherigen Verwaltungsregelungen zur lohnsteuerlichen Förderung der Elektromobilität zusammengefasst und aktualisiert. Die bisherigen Regelungen zum Aufladen von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen, zum Überlassen von Ladevorrichtungen und zu den Stromkosten wurden um einige Klarstellungen ergänzt. WVM gibt Ihnen nachfolgend ein Update zur Aufladung von Elektrofahrzeugen und Elektrofahrrädern. |

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