24.03.2020 · Arbeitgeberleistungen
Überlassung von betrieblichen Smartphones an Arbeitnehmer vertraglich richtig regeln
| In vielen Maklerunternehmen locken Arbeitgeber ihre Mitarbeiter mit einem betrieblichen Smartphone. Die Überlassung ist attraktiv, da auch die Privatnutzung steuerfrei bleiben kann. Damit später keine Konflikte oder eventuelle Schadenersatzansprüche auftreten, sollten Sie als Arbeitgeber mit dem Mitarbeiter bei der Übergabe des Smartphones eine Vereinbarung schließen. |