17.11.2020 · Arbeitgeberleistungen
Erholungsbeihilfen: Die steuervergünstigte Alternative zum Urlaubsgeld in der Corona-Zeit
| Zahlen Sie Ihrem Mitarbeiter Urlaubsgeld, folgt die Ernüchterung schnell. Von der Bruttozahlung kommt oft weniger als die Hälfte an. Gut zu wissen, dass ein Urlaubsgeld in kleinerem Umfang als Erholungsbeihilfe auch steuervergünstigt und sozialversicherungsfrei gezahlt werden kann. In der Praxis wird von dieser günstigen Regelung allerdings kaum Gebrauch gemacht. Dabei ist diese Alternative durchaus lukrativ – auch jenseits der „Corona-Prämie“. |