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  • · Fachbeitrag · GOÄ-Reform/Gesetzgebung

    B-Bild-Sonografien in der „GOÄ-E 26“ (Teil 2)

    von Dr. med. Bernhard Kleinken, Bedburg

    Die GOÄ-E 26 sieht auch für B-Bild-Sonografien Änderungen der grundlegenden Bestimmungen vor ( CB 10/2026, Seite 3 ff.). Dieser Beitrag zeigt die Folgen für ausgewählte sonografische Untersuchungen.

    Nicht organ- oder regionbezogene Untersuchungen

    Als einzige unspezifische Untersuchungen gibt es die Nrn. 1200 und 1201, sozusagen die „Nachfolger“ der Nrn. 410 und 420 in der jetzigen GOÄ. Nr. 1201 ist ähnlich der Nr. 1200 und auch mit 21 Euro bewertet, bezieht sich aber auf Untersuchungen mit einem POC-Gerät.

     

    Nr. 1200: Sonographische (Teil-)Untersuchung mit Bezug auf ein Organ oder sonographische Verlaufsuntersuchung, 21,00 Euro