· Fachbeitrag · GOÄ-Reform/Gesetzgebung
B-Bild-Sonografien in der „GOÄ-E 26“ (Teil 2)
von Dr. med. Bernhard Kleinken, Bedburg
Die GOÄ-E 26 sieht auch für B-Bild-Sonografien Änderungen der grundlegenden Bestimmungen vor ( CB 10/2026, Seite 3 ff.). Dieser Beitrag zeigt die Folgen für ausgewählte sonografische Untersuchungen.
Nicht organ- oder regionbezogene Untersuchungen
Als einzige unspezifische Untersuchungen gibt es die Nrn. 1200 und 1201, sozusagen die „Nachfolger“ der Nrn. 410 und 420 in der jetzigen GOÄ. Nr. 1201 ist ähnlich der Nr. 1200 und auch mit 21 Euro bewertet, bezieht sich aber auf Untersuchungen mit einem POC-Gerät.
Nr. 1200: Sonographische (Teil-)Untersuchung mit Bezug auf ein Organ oder sonographische Verlaufsuntersuchung, 21,00 Euro
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses CB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,80 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig