Schwarzgeldabrede
Trotz geplanter Hinterziehung von Grunderwerbsteuer ist der Kaufvertrag wirksam
Wird der Kaufpreis bei der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags in der Absicht, Steuern zu hinterziehen, niedriger angegeben als mündlich vereinbart (sog. Schwarzgeldabrede), ist der Vertrag i. d. R. nicht nichtig. Anders liegt es nur, ...