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  • 23.06.2020 · Nachricht · Betriebsprüfung

    Nachzahlungszinsen durch freiwillige Steuerzahlung vermeiden

    | Steht bei einer Betriebsprüfung bereits fest, dass es zu einer Steuernachzahlung kommt, und kommt der Prüfer einfach nicht zum Ende, drohen hohe Nachzahlungszinsen. Diese können Sie mit freiwilligen Steuerzahlungen zumindest verringern. ASR erklärt Ihnen die Spielregeln, damit das Finanzamt Ihnen die Nachzahlungszinsen ab dem Zeitpunkt der freiwilligen Steuerzahlungen nach § 227 AO aus Billigkeitsgründen erlässt. |