Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 17.06.2016 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht

    Verbraucherschützer dürfen auch Datenschutzverstöße abmahnen

    | Verbraucherschutzverbände dürfen Ihr Autohaus oder Ihren Kfz-Betrieb jetzt auch abmahnen, wenn Sie gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen. Der Katalog der Verbraucherschutzgesetze im Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) ist entsprechend erweitert worden (§ 2 Abs. 2 Nr. 11 UKlaG). Das erhöht Ihr Abmahnrisiko vor allem in der Werbung gegenüber Verbrauchern. Die neue Vorschrift lautet (auszugsweise): |