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  • · Nachricht · Wettbewerbsrecht

    Pkw-Label: Seit 01.07.2019 gelten neue Kraftstoffpreise

    | Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die aktualisierten Preise für Kraftstoffe und andere Energieträger auf Grundlage der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) veröffentlicht. Diese gelten vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020 bei der Erstellung der Label für neue Pkw, die Sie zum Verkauf oder Leasing anbieten. Die aktualisierten Preise sind nach einer Übergangsfrist von drei Monaten, also ab Ende September, verbindlich. |

     

    PRAXISTIPPS |

    • Verwenden Sie bei der Erstellung der Label für neue Pkw ab sofort die neuen Kraftstoffpreise, auch wenn die Übergangsfrist noch bis Ende September läuft.
    • Neue Pkw, für die Sie bereits vor dem 30.06.2019 ein Pkw-Label ausgestellt haben, müssen Sie nicht neu auszeichnen.
     

    Weiterführender Hinweis

    • Neue Liste „Kraftstoffpreise zur Pkw-EnVKV ‒ gültig bis 30.06.2020“ auf asr.iww.de → Abruf-Nr. 46004641
    Quelle: Ausgabe 08 / 2019 | Seite 2 | ID 46004379