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  • 03.02.2015 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht

    Pkw-EnVKV: Fehler bei der Übermittlung einer Werbeanzeige

    | Als Kfz-Händler müssen Sie dafür sorgen, dass Werbeanzeigen für neue Pkw die Vorgaben der Pkw-EnVKV exakt einhalten. Dazu gehört auch die Prüfung, ob eine von Ihnen an eine Zeitung übermittelte Werbeanzeige so wie im Auftrag angegeben abgedruckt wird. Das Unterlassen dieser Püfung kostete einem Kfz-Händler vor dem LG Mühlhausen wegen Verstoßes gegen eine zuvor abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000 Euro. |