23.10.2014 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht
Pkw-EnVKV: Fehlende Hinweise am Fahrzeug sofort erneuern
Sie müssen die Hinweise zu den Kraftstoffverbrauchs- und Abgasemissionswerten nach der Pkw-EnVKV an allen neuen Pkw in Ausstellungsräumen nicht nur anbringen, sondern auch alles Mögliche und Zumutbare tun, um sicherzustellen, dass die Hinweise auch angebracht bleiben, entschied das OLG Stuttgart.
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