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  • 18.05.2020 · Nachricht · Wettbewerbsrecht

    Irreführende km-Angaben in Online-Kfz-Börse – „TOP-Angebot“

    | Die irrtümlich erheblich zu geringe Angabe des km-Stands (2.040 km statt 204.032 km) in einem GW-Angebot auf einer Internetplattform ist irreführend, wenn sie aufgrund des Algorithmus der Plattform zu einer blickfangmäßig hervorgehobenen Bewertung als „TOP-Angebot“ führt. Das gilt auch, wenn der Verkehr die Diskrepanz zwischen Kaufpreis und angeblich geringer Laufleistung sofort erkennt oder auf einem eingestellten Foto den tatsächlichen Tachostand erkennen kann. So entschied das OLG Köln lt. einer Pressemitteilung vom 20.04.2020. |