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  • 10.12.2013 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht

    Facebook-Werbung durch Mitarbeiter – Autohaus haftet

    | Die gut gedachte Veröffentlichung einer Fahrzeug-Verkaufsanzeige durch einen Autohaus-Mitarbeiter auf seiner privaten Facebook-Seite hat einem Autohaus eine Menge Geld gekostet. Das LG Freiburg verurteilte das Autohaus wegen eines Wettbewerbsverstoßes, weil der Mitarbeiter nicht auf den Spritverbrauch und die CO-Emissionen des konkret erwähnten Scirocco hingewiesen und außerdem die Leistung in PS angegeben hatte. |