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  • 02.12.2020 · Nachricht · Wettbewerbsrecht

    Eingriff in Kfz-Elektronik ist dem Techniker-Handwerk vorbehalten

    | Betriebe dürfen nur dann in den Bordcomputer eines Fahrzeugs eingreifen, wenn sie mit dem Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind. Nur solche Betriebe dürfen Steuergeräte fahrzeugtechnischer Systeme codieren und Fehler in der Elektronik von Fahrzeugen auslesen. Sind Betriebe nicht eingetragen, dürfen sie nicht mit diesen Tätigkeiten werben. Darauf hat das OLG Stuttgart hingewiesen. |